Baustoffhandel Wien - LUKI Baustoffe GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil eines jeden zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 

Angebote und Bestellungen

In unseren Angeboten angegebene Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten sind freibleibend. Zwischenverkauf  bleibt vorbehalten. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst bei schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. Unsere Verkaufsberater haben weder Abschluss- noch Inkassovollmacht.

 

Preis

Alle Lieferungen erfolgen zu unseren jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisen, zuzüglich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer. Sondervereinbarungen bleiben vorbehalten.

 

Lieferung und Versand

Maßgebend für unsere Berechnungen sind die von uns festgestellten Maße und Gewichte. Teillieferungen sind uns gestattet. Bei sämtlichen Lieferungen geht die Transportgefahr auf den Käufer, sobald die Ware unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat, oder einem Beförderungsmittel, einschließlich unserer eigenen Transportmittel, einem Spediteur oder Frachtführer übergeben ist und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.

Wird vereinbart, dass die Frachtkosten ganz oder teilweise – zu unseren Lasten gehen, bestimmen wir Versandweg und Versandart. Wünscht der Käufer einen anderen Versandweg oder eine andere Versandart und entsprechen wir diesem Wunsch, trägt der Käufer sowohl die Mehrfracht gegenüber der billigsten Versandart als auch die sich daraus ergebende Verantwortung.

Der Abschluss etwaiger Transport- und sonstiger Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. In Fällen von Transportschäden oder Verlust auf dem Transport hat der Käufer vor Bezahlung der Fracht die Eintragung ordnungsgemäßer Schadens- oder Verlustvermerke auf den Frachtdokumenten und Frachtrechnungen durchzuführen und eine ordnungsgemäße Protokollaufnahme zu veranlassen. Alle Anzeigen und Ansprüche wegen Transportschäden und Transportverlusten müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Tagen nach Eingang der gelieferten Ware am Bestimmungsort erfolgen.

 

Lieferhindernisse und höhere Gewalt

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten unter dem Vorbehalt der jeweiligen Liefermöglichkeit. Krieg, Unruhen, Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand sowie alle Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aufstände und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen, Halbmaterialien und Arbeitskräften, welche auf die Herstellung oder den Versand einwirken, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkung hinauszuschieben oder jederzeit von dem Vertrag – ganz oder teilweise – zurückzutreten.

Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz oder Nachlieferung sind ausgeschlossen. Verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten und Verzugsfolgen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.

 

Zahlung

Für die Begleichung der Rechnungen sind unsere jeweils geltenden oder von Fall zu Fall vereinbarten Zahlungsbedingungen maßgebend. Wechselzahlungen bedürfen vorheriger Vereinbarung. Schecks und Wechsel werden nur unter Vorbehalt der Deckung und zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten der Käufer. Zurückbehaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten nach Auftragsbestätigung beim Käufer Umstände ein, die eine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit beeinträchtigen oder werden uns erst nach Auftragsbestätigung derartige Umstände bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder, trotz abweichender vereinbarter Zahlungsbedingungen, sofortige bare Bezahlung unserer Rechnungen zu verlangen. Als Nachweis solcher Umstände gelten auch die Auskünfte einer Bank oder einer angesehenen Auskunftei, ohne dass wir dem Käufer gegenüber insoweit beweispflichtig sind. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet in der Höhe von 2% p.a. über dem jeweils geltenden Nationalbank-Diskontsatz

 

Lieferungseinstellung

Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen oder unzulässige Verfügung über gelieferte Ware durch den Käufer berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen. Die bis zum Ablauf einer vereinbarten Bezugsfrist nicht abgenommenen Warenmengen können wir unbeschadet weitergehender Ansprüche ohne Inverzugsetzung oder Gewährung einer Nachfrist streichen.

 

Gewährleistung

Unsere Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich darauf, dass die gelieferten Materialien der angegebenen Spezifikation entsprechen, vorausgesetzt, dass sie gemäß den Anweisungen der Herstellerfirmen verlegt und gepflegt werden, normale Beanspruchung vorausgesetzt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Ankunft zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten Ware und sichtbare Fehler oder Schäden können von uns nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden. Geringe Abweichungen in Farbe und/oder Struktur berechtigen nicht zur Mängelrüge. Das gleiche gilt für unwesentliche Abweichungen in der Größe und Stärke, sowie hinsichtlich der Länge des gelieferten Materials, insbesondere bei Nachlieferungen und Nachbestellungen. Für nachweislich mangelhafte Ware wird nach Rücksendung Ersatz geleistet. Bei von uns anerkannter Ersatzlieferung übernehmen wir in jedem Falle die Frachtkosten, nicht jedoch das Transportrisiko. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum und geht erst nach vollkommener Begleichung in das Eigentum des Käufers über, der daher nicht berechtigt ist, die Ware vor diesem Zeitpunkt einem Dritten zu verkaufen, zu verpfänden oder sonstwie zu überlassen. Ist der zur Gänze fällige Kaufpreis ganz oder teilweise bezahlt, so bleibt es uns vorbehalten, entweder den noch aushaftenden Betrag unserer Forderung einzutreiben oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, in welchem Falle der Käufer verpflichtet ist, die Ware unverzüglich franko zurückzustellen, wogegen ihm der bezahlte Teil des Kaufpreises nach Abzug des Wertes, der infolge Abnützung oder Beschädigung der Ware eingetreten Wertminderung und einer entsprechenden Vergütung für die Benutzung nach Rückstellung der Ware auszufolgen ist.

 

Annullierungskosten

Tritt der Käufer von einem erteilten Auftrag zurück, so ist er verpflichtet, die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu zahlen. Sonderbestellungen die entweder mündlich oder schriftlich bestellt wurden, sind nicht stornirbar. Die Bestellung gilt als verbindlich. Bei Nichtabholung innerhalb von 21 Werktagen, werden diese auf Kosten des Bestellers entsorgt.

 

Verpackung

Standardverpackung ist frei. Jede durch Vorschrift des Käufers notwendig werdende Sonderverpackung geht zu Lasten des Käufers: Sie wird zu Selbstkosten berechnet.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Für alle aus den von uns abgeschlossenen Geschäften unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Ansprüchen und Streitigkeiten, auch bei Wechselverbindlichkeiten und Wechselklagen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

 

Baustoffhandel Trockenbau- und Fassadenfachhandel, Baustoffe und Baumarkt

 

 

 

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